§ 84 Abs 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Vollmacht, einen selbständig Erwerbstätigen in Steuerangelegenheiten zu vertreten, eine Geschäftsmäßige Vertretung erwarten lässt.
VwGH 07.07.2004, 2002/13/0159
§ 84 Abs 1 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Vollmacht, einen selbständig Erwerbstätigen in Steuerangelegenheiten zu vertreten, eine Geschäftsmäßige Vertretung erwarten lässt.
VwGH 07.07.2004, 2002/13/0159