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Übersicht über die steuerrechtliche Judikatur der Höchstgerichte

RechtsprechungSTB Gerhard GaedkeSWK 2005, R 17 Heft 8 v. 10.3.2005

§ 33 FinStrG

Ein strafbestimmender Betrag in Höhe von annähernd öS 877.000,- erweist sich die von der Strafbehörde erster Instanz ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von öS 200.000,- als nicht überhöht, zumal keine Schuldeinsicht zu erkennen war.

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