§ 236 BAO
Für die Bewilligung einer Nachsicht ist keine Existenzgefährung erforderlich, es reicht die wirtschaftliche Auswirkung.
VwGH 05.07.2004, 2004/14/0040
§ 236 BAO
Für die Bewilligung einer Nachsicht ist keine Existenzgefährung erforderlich, es reicht die wirtschaftliche Auswirkung.
VwGH 05.07.2004, 2004/14/0040