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Ermessenabhängige Wiederaufnahme nach § 303 Abs 4 BAO nicht nur von Amts wegen, sondern auch auf Antrag der Partei

SteuernKR Hannes Mitterer; Mag. Christine SchwaighoferSWK 2005, S 908 Heft 32 v. 10.11.2005

Zusammenfassung: Die Autoren schreiben über die Notwendigkeit, im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2005 auch den § 303 Abs 4 BAO abzuändern.

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 4 BAO

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