Zusammenfassung: Die Finanzverwaltung ist dazu übergegangen, Abgabenbescheide ohne genauere Überprüfung der Abgabenerklärungen zu erlassen. Erst in einer Nachbescheidkontrolle wird geprüft, ob der Bescheidspruch richtig ist.
Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 161 BAO