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§ 299 BAO als kleine Schwester der "Abgabenfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung"

SteuernHR Dr. Maximilian RomboldSWK 2005, S 910 Heft 32 v. 10.11.2005

Zusammenfassung: Die Finanzverwaltung ist dazu übergegangen, Abgabenbescheide ohne genauere Überprüfung der Abgabenerklärungen zu erlassen. Erst in einer Nachbescheidkontrolle wird geprüft, ob der Bescheidspruch richtig ist.

Rechtsgrundlagen: § 299 BAO; § 161 BAO

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