§ 229 Abs 1 LAO
Die gebotene Konkretisierung des Beschwerdepunkts bezweckt die Festlegung des Verfahrensgegenstands und der Grenzen der Prüfungslegitimation des VwGH.
VwGH 17.03.2005, 2005/16/0039
§ 229 Abs 1 LAO
Die gebotene Konkretisierung des Beschwerdepunkts bezweckt die Festlegung des Verfahrensgegenstands und der Grenzen der Prüfungslegitimation des VwGH.
VwGH 17.03.2005, 2005/16/0039