§ 19 Abs 1 oö BauO 1994
Die Vorschreibung einer Beitragspflicht zu den Kosten einer öffentlichen Verkehrsfläche setzt eine Baugenehmigung für den Neu-, Zu- oder Umbau eines Hauses voraus.
VwGH 21.03.2005, 2001/17/0056
§ 19 Abs 1 oö BauO 1994
Die Vorschreibung einer Beitragspflicht zu den Kosten einer öffentlichen Verkehrsfläche setzt eine Baugenehmigung für den Neu-, Zu- oder Umbau eines Hauses voraus.
VwGH 21.03.2005, 2001/17/0056