§ 4 Abs. 4 EStG 1988
Wenn Fremdmittel tatsächlich dem Betrieb dienen, ist ein Fremdmittelaufwand nur dann als betrieblich veranlasst anzusehen.
VwGH 24.02.2005, 2000/15/0057
§ 4 Abs. 4 EStG 1988
Wenn Fremdmittel tatsächlich dem Betrieb dienen, ist ein Fremdmittelaufwand nur dann als betrieblich veranlasst anzusehen.
VwGH 24.02.2005, 2000/15/0057