§ 72 ZPO
Der VwGH entscheidet, dass die Zustellung an den frei gewählten Rechtsanwalt zu erfolgen hat, ist die Verfahrenshilfe genießende Partei durch einen solchen vertreten.
VwGH 24.02.2005, 2004/16/0268
§ 72 ZPO
Der VwGH entscheidet, dass die Zustellung an den frei gewählten Rechtsanwalt zu erfolgen hat, ist die Verfahrenshilfe genießende Partei durch einen solchen vertreten.
VwGH 24.02.2005, 2004/16/0268