§ 186a OÖ LAO 1996
Der VwGH stellt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch die Angaben auf den Preislisten und die Gewinnerzielung Beweiskraft für die Überwälzung der Getränkesteuer haben können.
VwGH 24.02.2005, 2004/16/0199
§ 186a OÖ LAO 1996
Der VwGH stellt fest, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch die Angaben auf den Preislisten und die Gewinnerzielung Beweiskraft für die Überwälzung der Getränkesteuer haben können.
VwGH 24.02.2005, 2004/16/0199