§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG
Der VwGH entscheidet, dass das für die Privatnutzung eines Miteigentümers errichtete Gebäude gem. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nicht dem Unternehmensbereich zuzuordnen ist, ein Vorsteuerabzug nicht zusteht.
§ 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG
Der VwGH entscheidet, dass das für die Privatnutzung eines Miteigentümers errichtete Gebäude gem. § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 nicht dem Unternehmensbereich zuzuordnen ist, ein Vorsteuerabzug nicht zusteht.