§ 34 Abs. 8 EStG 1988
Die Sittenordnung gebietet es nicht, Kindern den Besuch von Privatschulen zu bezahlen wenn das Lehrziel durch Alternative Unterrichtsmethoden eröglicht wird.
VwGH 22.12.2004, 2003/15/0058
§ 34 Abs. 8 EStG 1988
Die Sittenordnung gebietet es nicht, Kindern den Besuch von Privatschulen zu bezahlen wenn das Lehrziel durch Alternative Unterrichtsmethoden eröglicht wird.
VwGH 22.12.2004, 2003/15/0058