§ 84 Abs. 7 MMHmG
Der VfGH entscheidet, dass die Wortfolge durch direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern" in § 84 Abs. 7 wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Erwerbsausübungsfreiheit aufzuheben ist.
§ 84 Abs. 7 MMHmG
Der VfGH entscheidet, dass die Wortfolge durch direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern" in § 84 Abs. 7 wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Erwerbsausübungsfreiheit aufzuheben ist.