§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Ein Beihilfenbezieher, dessen geistige Behinderung vom Amtsarzt bestätigt wurde und der nur kurzzeitigen Beschäftigungen nachging, kann einen Anspruch nach § 6 Abs 2 lit d FLAG geltend machen.
VwGH 23.11.2004, 2002/15/0074
§ 6 Abs 2 lit d FLAG
Ein Beihilfenbezieher, dessen geistige Behinderung vom Amtsarzt bestätigt wurde und der nur kurzzeitigen Beschäftigungen nachging, kann einen Anspruch nach § 6 Abs 2 lit d FLAG geltend machen.
VwGH 23.11.2004, 2002/15/0074