§ 2 Abs 3 UStG 1994
Weder das Land Steiermark noch die Bezirkshauptmannschaften können bezüglich der Durchführung von Impfaktionen als Betriebe gewerblicher Art qualifiziert werden.
VwGH 22.12.2004, 2001/15/0141, 0145
§ 2 Abs 3 UStG 1994
Weder das Land Steiermark noch die Bezirkshauptmannschaften können bezüglich der Durchführung von Impfaktionen als Betriebe gewerblicher Art qualifiziert werden.
VwGH 22.12.2004, 2001/15/0141, 0145