Zusammenfassung: Der UFS Graz nimmt zu den maßgeblichen Kriterien einer einnahmenlosen Tätigkeit Stellung.
UFS Graz, 23.11.2004, RV/0130-G/04
Rechtsgrundlagen: EStG; UStG
Zusammenfassung: Der UFS Graz nimmt zu den maßgeblichen Kriterien einer einnahmenlosen Tätigkeit Stellung.
UFS Graz, 23.11.2004, RV/0130-G/04
Rechtsgrundlagen: EStG; UStG