Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass der Zahlungsrückstand des Arbeitgebers beim blockweisen Altersteilzeitmodell in der Bilanz als Verbindlichkeit und nicht als Rückstellung zu berücksichtigen ist.
BMF 06.06.2005
Zusammenfassung: Das BMF erläutert, dass der Zahlungsrückstand des Arbeitgebers beim blockweisen Altersteilzeitmodell in der Bilanz als Verbindlichkeit und nicht als Rückstellung zu berücksichtigen ist.
BMF 06.06.2005