§ 2 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 26. 4.1985
Öffentliche Ankündigungen sind steuerpflichtig. Daher sind Leuchtkästen als Form der Ankündigung abgabenpflichtig.
VwGH 16.11.2004, 2002/17/0342
§ 2 des Beschlusses des Wiener Gemeinderates vom 26. 4.1985
Öffentliche Ankündigungen sind steuerpflichtig. Daher sind Leuchtkästen als Form der Ankündigung abgabenpflichtig.
VwGH 16.11.2004, 2002/17/0342