§ 237 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 237 BAO vorgesehene Ermessenentscheidung ist.
VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077
§ 237 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach der Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in § 237 BAO vorgesehene Ermessenentscheidung ist.
VwGH 11.11.2004, 2004/16/0077