Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass ein Darlehensvertrag als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise zustande kommt, dass der Darlehensnehmer darüber willkürlich verfügen kann.
VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0088
Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass ein Darlehensvertrag als Realkontrakt erst mit der Übergabe der Darlehensvaluta in der Weise zustande kommt, dass der Darlehensnehmer darüber willkürlich verfügen kann.
VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0088