Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass der § 18 Abs. 1 KVG Anschaffungsgeschäfte als entgeltliche, auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren gerichtete Verträge definiert.
VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0162
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 1 KVG
Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass der § 18 Abs. 1 KVG Anschaffungsgeschäfte als entgeltliche, auf den Erwerb des Eigentums an Wertpapieren gerichtete Verträge definiert.
VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0162
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs. 1 KVG