Zusammenfassung: Die für Agenturleistungen eingenommenen Geldbeträge sind auch bei der Gewinnbestimmung durch Betriebsvermögensvergleich nicht als Betriebseinnahmen zu aktivieren.
BFH, 04.11.2004, III R 5/03
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG
Zusammenfassung: Die für Agenturleistungen eingenommenen Geldbeträge sind auch bei der Gewinnbestimmung durch Betriebsvermögensvergleich nicht als Betriebseinnahmen zu aktivieren.
BFH, 04.11.2004, III R 5/03
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG