§ 2 EStG; § 27 EStG
Die Nichtvornahme von Gewinnausschüttungen seit dem Jahr des fremdfinanzierten Anteilserwerbs rechtfertigt die Annahme der Liebhaberei.
VwGH 28.01.2005, 2001/15/0150
§ 2 EStG; § 27 EStG
Die Nichtvornahme von Gewinnausschüttungen seit dem Jahr des fremdfinanzierten Anteilserwerbs rechtfertigt die Annahme der Liebhaberei.
VwGH 28.01.2005, 2001/15/0150