Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass für die Beurteilung, ob Verjährung eingetreten ist, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen vorauszusetzen sind.
VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0028
Rechtsgrundlagen: § 220 Abs. 1 BAO
Zusammenfassung: Der VwGH entscheidet, dass für die Beurteilung, ob Verjährung eingetreten ist, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen vorauszusetzen sind.
VwGH 11.11. 2004, 2004/16/0028
Rechtsgrundlagen: § 220 Abs. 1 BAO