§ 1 Abs. 1 Stmk. GrStBefrG 1976
Der VwGH entscheidet, dass hinsichtlich der Grundsteuerbefreiung der Haupt- bzw. ordentliche Wohnsitz keine Voraussetzung für das Vorliegen eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfes ist. Die tatsächlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen.