§ 1 GGG
Die Pauschalgebühr ist nach der Anmerkung 1 zur TP 1 GGG ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob das Verfahren bis zum Ende durchgeführt wird.
VwGH 30.09.2004, 2004/16/0124
§ 1 GGG
Die Pauschalgebühr ist nach der Anmerkung 1 zur TP 1 GGG ohne Rücksicht darauf zu entrichten, ob das Verfahren bis zum Ende durchgeführt wird.
VwGH 30.09.2004, 2004/16/0124