§ 7 WAO; § 9 BAO
Der VwGH entscheidet, dass wenn wenn keine ausreichenden Mittel zur Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehen, es eine für die Uneinbringlichkeit kausale schuldhafte Verletzung der Abfuhrpflicht ausschließen kann.
VwGH 30.09.2004, 2003/16/0080