Zusammenfassung: Der Autor kommentiert die EuGH-Entscheidung vom 24.2.2005, Rs. C-465/03 , Kretztechnik AG. Die Ausgabe neuer Anteile durch eine AG wird nicht von der Mehrwertsteuer erfasst. Die Vorsteuer ist bei steuerpflichtigen Umsätzen absetzbar.
EuGH 24.02.2005, Rs. C-465/03 , Kretztechnik AG