§ 2a Stmk. Baumschutzgesetz 1989
Der VwGH entscheidet, dass die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nur dann besteht, wenn die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung nicht voll erfüllt werden kann
VwGH 13.09.2004, 2002/17/0024
§ 2a Stmk. Baumschutzgesetz 1989
Der VwGH entscheidet, dass die Verpflichtung zur Entrichtung einer Ausgleichsabgabe nur dann besteht, wenn die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung nicht voll erfüllt werden kann
VwGH 13.09.2004, 2002/17/0024