§ 236 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht einen hierauf gerichteten Antrag voraussetzt.
VwGH 30.09.2004, 2004/16/0151
§ 236 BAO
Der VwGH entscheidet, dass die Abschreibung von Abgabenschuldigkeiten durch Nachsicht einen hierauf gerichteten Antrag voraussetzt.
VwGH 30.09.2004, 2004/16/0151