Zusammenfassung: Der Autor nimmt ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser erläuterte, das das Tiroler Getränke- und SpeiseeissteuerG keine Bestimmungen beinhalte, die der Rückerstattungssperre des § 187a TLAO hinsichtlich der Rückzahlung rechtswidrig erhobener Steuern vorgehen könnten, zum Anlass, um sich mit der Bindungswirkung der tragenden Gründe für eine Aufhebung auseinanderzusetzen. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die Beschreibung der Rechtslage derjeniger Rückzahlungswerber, die die Aufhebung einer für sie nachteiligen Entscheidung erricht haben, die Aufhebung aber auf Gründe gestützt wurde, die mit dem späteren Erkenntnis des Vwgh vom 04.12.2003, 2003/16/0148 und der Entscheidung des EuGH vom 02.10.2003, Rs C147/01 nicht in Einklang stehen.