Der Autor erläutert in seinem Beitrag, wie eine Auswirkung der gemeinschaftsrechtswidrig eingehobenen Getränkesteuer auf eine negative Ertragslage festzustellen bzw zu beurteilen ist und beschreibt, in welchen Fällen von einer Selbsttragung, und in welchen Fällen von einer Abwälzung der Getränkesteuer auf die Konsumenten auszugehen ist.
EuGH, 02.10.2003, Rs C-147/01 ; VwGH, 04.12.2003, 2003/16/0148