§ 21 BAO
Vertragsabschlüsse zwischen Familienangehörigen können nur bei gewahrter Fremdüblichkeit steuerlich anerkannt werden.
VwGH 16.09.2003, 97/14/0054
§ 21 BAO
Vertragsabschlüsse zwischen Familienangehörigen können nur bei gewahrter Fremdüblichkeit steuerlich anerkannt werden.
VwGH 16.09.2003, 97/14/0054