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Anerkennung einer GesBR zwischen Ehegatten für das Gründungsjahr

SteuernSWK 2004, S 74 Heft 3 v. 20.1.2004

Zusammenfassung: Eine im Jänner 2000 gegründete Ehegatten-GesbR, deren Bestand erst im Jänner 2001 dem Finanzamt nachgewiesen wird, kann steuerlich nicht anerkannt werden.

UFS, 03.04.2003, RV/0499-G/02

Weiterführende Hinweise: anhängige VwGH-Beschwerde 2003/15/0049

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