§ 4 Abs 4 NEUFÖG
Ein erst nach der Begründung der Gebührenschuld eingetretene Gebührenbefreiungsgrund hat keinen Einfluss mehr auf die bereits entstandene Gebührenverbindlichkeit.
VwGH 26.06.2003, 2000/16/0362
§ 4 Abs 4 NEUFÖG
Ein erst nach der Begründung der Gebührenschuld eingetretene Gebührenbefreiungsgrund hat keinen Einfluss mehr auf die bereits entstandene Gebührenverbindlichkeit.
VwGH 26.06.2003, 2000/16/0362