§ 2 Abs 2 EStG 1988
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die vorzeitige Aufhebung einer Vermietungstätigkeit aus privaten Gründen einkommenssteuerlich als Liebhaberei zu qualifizieren ist.
VwGH 03.07.2003, 99/15/0017
§ 2 Abs 2 EStG 1988
Der VwGH erörtert, unter welchen Voraussetzungen die vorzeitige Aufhebung einer Vermietungstätigkeit aus privaten Gründen einkommenssteuerlich als Liebhaberei zu qualifizieren ist.
VwGH 03.07.2003, 99/15/0017