§ 108 Abs 1 ZollR-DG
Wird die Eingangsabgabenverbindlichkeit nicht festgelegt, kommt auch eine Festlegung der Zinsen nicht in betracht.
VwGH 26.06.2003, 2002/16/0301
§ 108 Abs 1 ZollR-DG
Wird die Eingangsabgabenverbindlichkeit nicht festgelegt, kommt auch eine Festlegung der Zinsen nicht in betracht.
VwGH 26.06.2003, 2002/16/0301