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Einwendungen aus dem Gesellschaftsverhältnis können im Einkommensteuerverfahren nicht vorgebracht werden

SteuernSWK 2004, S 756 Heft 25 v. 1.9.2004

Zusammenfassung: Einreden bezüglich der einem Feststellungsbescheid zugrundeliegenden Fakten können in einem Steuerverfahren nicht geltend gemacht werden.

UFS Wien, 16.06.2004, RV/1759-W/02

Rechtsgrundlagen: § 252 Abs 1 BAO; § 192 BAO; § 188 BAO

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