Zusammenfassung: Das BMF erläutert, unter welchen Voraussetzungen die einnahmen aus Fruchtgenussrechten an Kapitalbeteiligungen dem Fruchtnießer zugerechnet werden können und der Endbesteuerung unterliegen.
BMF 09.07.2004
Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 2 Z 1 lit a EStG 1988; Rz 118 EStR 2000; Rz 111 EStR 2000