§ 16 EStG; § 34 EStG
Der VwGH erörtert, dass amtswegig zu untersuchen ist, ob Aufwendungen für Fortbildungskurse, die nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, als außergewöhnliche Belastungen erfasst werden können.
VwGH 17.12.2003, 2001/13/0123