§ 2 KommStG 1993
Die Beurteilung eines Unternehmerrisikos eines Gesellschafter-Geschäftsführers obliegt der Einzelfallbeurteilung der Finanzbehörde.
VwGH 21.01.2004, 2003/13/0134
§ 2 KommStG 1993
Die Beurteilung eines Unternehmerrisikos eines Gesellschafter-Geschäftsführers obliegt der Einzelfallbeurteilung der Finanzbehörde.
VwGH 21.01.2004, 2003/13/0134