§ 2 KommStG 1993
Aus der unterschiedlichen Höhe der Geschäftsführervergütungen kann noch nicht auf den Bestand eines Unternehmerrisikos geschlossen werden.
VwGH 21.01.2004, 2003/13/0135
§ 2 KommStG 1993
Aus der unterschiedlichen Höhe der Geschäftsführervergütungen kann noch nicht auf den Bestand eines Unternehmerrisikos geschlossen werden.
VwGH 21.01.2004, 2003/13/0135