Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die Rechtswirkungen der §§ 4 Abs 1 letzter Satz und 4 Abs 3 letzter Satz UStG und betonen, dass die Aktivierung der steuerbefreiten Gewinne aus der Veräußerung oder der Entnahme des zum Anlagevermögen gehörigen Grund und Bodens beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner und beim Betriebsvermögensvergleich als Spekulationseinnahmen nicht vom einkommensteuerlichen Subsidiaritätsprinzip gedeckt wäre.