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Besteuerung von Funktionären

SteuernDr. Herbert GrünbergerSWK 2004, S 701 Heft 23 und 24 v. 15.8.2004

Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag darauf hin, dass - bedingt durch eine Umgestaltung de Vereinsrichtlinien Vereinsmitglieder nur dann von der steuerpflicht freigestellt sind, wenn sie ehrenamtlich für den Verein tätig werden oder die Beschäftigung auf Grundlage eines freien dienst- oder Werkvertrages ausüben. Sofern ein Dienstvertrag mit dem Verein begründet wurde, besteht auch Steuerpflicht.

Rechtsgrundlagen: Rz 774 VR

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