Der Liquidator ist legitimiert, einem Dritten die Generalvollmacht zu erteilen, die auch nach seinem Tod die Rechtswirksamkeit behält.
OGH 24.02.2004, 5 Ob 89/03d
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Der Liquidator ist legitimiert, einem Dritten die Generalvollmacht zu erteilen, die auch nach seinem Tod die Rechtswirksamkeit behält.
OGH 24.02.2004, 5 Ob 89/03d
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