Zusammenfassung: Die vormalige Übereignung der Liegenschaft an den Sohn schließt die Annahme der Fremdüblichkeit von Bestandsverträgen zwischen Familienangehörigen nicht aus.
BFH, 10.12.2003, IX R 12/01
Rechtsgrundlagen: § 28 EStG
Zusammenfassung: Die vormalige Übereignung der Liegenschaft an den Sohn schließt die Annahme der Fremdüblichkeit von Bestandsverträgen zwischen Familienangehörigen nicht aus.
BFH, 10.12.2003, IX R 12/01
Rechtsgrundlagen: § 28 EStG