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Bewirtungsaufwendung bei Anwalt

KurzinfoSWK 2004, K 14 Heft 18 v. 20.6.2004

Zusammenfassung: Der BFH nimmt zum Spannungsfeld zwischen dem gebotenen Nachweis des Repräsentationszwecks der Bewirtungsspesen eines Rechtsanwalts und der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht Stellung.

BFH, 26.02.2004, IV R 50/01

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG

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