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Versicherungszahlung nach Diebstahl

KurzinfoSWK 2004, K 14 Heft 18 v. 20.6.2004

Zusammenfassung: Die Entschädigungszahlung der Versicherung nach dem Diebstahl eines Dienstfahrzeugs ist im Ausmaß der betrieblichen Nutzung als Betriebseinnahme zu qualifizieren.

BFH, 20.11.2003, IV R 31/02

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 EStG

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