§ 184 BAO
Die Wahl einer geeigneten Schätzungsmethode liegt im Ermessensbereich der Finanzbehörde.
VwGH 18.11.2003, 2000/14/0187
§ 184 BAO
Die Wahl einer geeigneten Schätzungsmethode liegt im Ermessensbereich der Finanzbehörde.
VwGH 18.11.2003, 2000/14/0187