Zusammenfassung: Ausgangspunkt des folgenden Beitrags bildet das Problem, das die Festlegung neuer Inhaltserfordernisse für Rechnungen ab 1.1.2003 vielfach zur Folge hatten, dass insbesondere viele Verträge bezüglich Dauerleistungen den Vorgaben einer ordnungsgemäßein Rechnung nicht mehr entsprachen, sodass die Geltendmachung des Vorsteuerabzugsrechts die (administrativ aufwändige) monatliche Rechnungslegung erfordert hätte. Die Autoren verweisen nun auf die vom deutschen BMF zur Diskussion gestellten Vereinfachungsregelungen (zB der Verzicht auf eine fortlaufende Nummerierung oder UID-Nummer) und prüfen, ob diese auch in Österreich zur Anwendung gelangen könnten.